Allgemeine Geschäftsbedingungen der Peter Jäckel Kommunikationssysteme GmbH
1. Allgemeines:
Alle Lieferungen- und Service- und Garantieleistungen erfolgen aufgrund unserer untenstehenden Geschäftsbedingungen. Mit der Annahme der Lieferung gelten unsere AGB als anerkannt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers, die wir nicht anerkannt haben, werden nicht Vertragsbestandteil. Unsere Bedingungen gelten selbst dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Käufers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
2. Preise:
Alle Preise gelten netto zzgl. der am Tag der Lieferung gültigen MwSt.. Es gilt die am Tag der Bestellung gültige Preisliste. Bei Sonderkonditionen gelten die entsprechend vereinbarten Sonderpreise. Für alle angegebenen Artikelverfügbarkeiten und Preise gilt Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
3. Zahlungsbedingungen:
Unsere Lieferungen sind spätestens zu zahlen 3 Tage netto nach Erhalt der Lieferung per Nachnahme oder per Bankeinzug oder entsprechender Vereinbarungen.
Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der entsprechende Rechnungsbetrag einem unserer Konten gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe sowie die gesamte Restschuld zu berechnen. Alle Waren bleiben bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum.
Bei Nichteinlösung aus Bankeinzug berechnen wir € 25,- Bearbeitungsgebühr.
4. Lieferzeit:
Die Lieferzeit beträgt im Allgemeinen 24h, wenn die Bestellung bis 15.00 Uhr erfolgt. Sind Artikel ausverkauft, erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung. Die Nachlieferung der Artikel erfolgt versandkostenfrei. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
5. Lieferung / Frachtkosten:
Wir liefern per Paketdienst. Die Lieferungen erfolgen ab Lager Alfeld. Die Frachtkosten trägt der Käufer. Wir berechnen bei Standard-Paketen bis 6kg € 4,60 Porto- und Verpackungskosten. Größere Pakete werden entsprechend des Gewichtes berechnet. Die Versicherung der Lieferung erfolgt zu unseren Lasten. Ab € 255,- liefern wir frei Haus. Mindermengenzuschläge werden nicht erhoben.
6. Eigentumsvorbehaltssicherung:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderung aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor.
aa) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.
bb) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschaden zu versichern.
cc) Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter in unser Vorbehaltseigentum hat der Käufer uns unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte uns die Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht ersetzen kann, haftet uns der Käufer für den Ausfall.
dd) Der Käufer ist berechtigt, über die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Er darf jedoch die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übertragen. Er ist verpflichtet, die Ware bei kreditiertem Weiterkauf zu sichern.
Der Käufer tritt uns im Gegenzuge bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber einem Abnehmer oder Dritten erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob über die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung verfügt worden ist.
Zur Einziehung der Forderungen aus Verfügungen über die gelieferte Ware bleibt der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung jederzeit selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug gerät. Insbesondere aber sobald über das Vermögen des Käufers ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren o. ä. gestellt wird, die Vermögensverhältnisse des Käufers sich also erkennbar verschlechtern, sind wir zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
Für den Fall des Forderungseinzuges durch uns, ist der Käufer verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen bekannt zu geben, die Schuldner zu benennen und alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie dazugehörige Unterlagen (z.B. Verträge, Lieferscheine, Rechnungen und Mahnungen) auszuhändigen. Zudem ist der Käufer in diesem Fall verpflichtet, seinen Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen.
b) Die Verarbeitung oder Umbildung der ausgelieferten Ware durch den Käufer erfolgt stets für uns. Wird die Ware mit uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag incl. gesetzliche Umsatzsteuer) zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vgl. 6. a) bb) bis dd).).
c) Wird die gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis der gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag incl. gesetzliche Umsatzsteuer) zu dem Wert der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Für die durch Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vgl. 6. a) bb) bis dd).).
d) Die vorgenannten Klauseln zur Verarbeitung (b) und Vermischung (c) gelten auch für vom Käufer beigestellten Waren für unseren Herstellungsprozess.
e) Wir verpflichten uns, die uns gemäß a) bis d) zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Garantie:
Es muss generell vorab eine RMA-Nr. schriftlich angefordert werden, welche deutlich sichtbar außen auf dem Paket stehen muss. Nicht gekennzeichnete Pakete werden abgelehnt. Die Garantie beträgt 24 Monate auf alle elektronischen Komponenten und auf Akkus. Defekte Artikel werden generell ausgetauscht. Wir tauschen den jeweiligen Artikel innerhalb von 24h oder mit der nächsten Bestellung. Die Kosten für den Garantietausch übernehmen wir, die Zusendung des defekten Artikels an uns, erfolgt zu Lasten des Käufers. Unfrei zugesandte Artikel werden nur nach vorhergehender Absprache angenommen. In Ausnahmefällen oder bei dringend benötigten Artikeln ist ein Vorabtausch möglich. Originalverpackung ist nicht notwendig. Ein Kaufbeleg ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Für vom Käufer verursachte Schäden übernehmen wir keine Garantieleistungen. Fremd-Artikel werden entsorgt. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum (Rechnungsdatum) der Fa. Jäckel. Defekte Artikel die nicht mehr im Programm sind, werden in gleich- oder höherwertige Artikel ausgetauscht. Es wird nur die Ware getauscht, die tatsächlich vorhanden ist.
8. Warenwandlung. Der perfekte PETER JÄCKEL Service:
Es besteht die Möglichkeit der Wandlung nicht verkaufter Artikel in aktuelle Produkte. Handlingskosten- oder Bearbeitungsgebühren werden nach Aufwand berechnet. Es muss generell eine RMA-Nr. schriftlich angefordert werden, welche deutlich sichtbar außen auf dem Paket stehen muss! Nicht gekennzeichnete Pakete werden abgelehnt. Vereinbarungen über die Wandlungs- Möglichkeit müssen schriftlich erfolgen und jährlich erneuert werden. Neben- Abreden sind ungültig. Gutschriften können nicht ausgezahlt werden, sondern es kann ausschließlich Ware gegen Ware gewandelt werden. Bei allen zurückgesandten Artikeln muss es sich um PJ-Zubehör und nicht um Original-Zubehör der Geräte-Hersteller handeln. Es kann nur aktuelle Ware gewandelt werden. Nicht wiederverschließbare Sonderverpackungen können nur in einwandfreiem Zustand zurückgenommen werden. Wir behalten uns vor, (Alt-) Ware abzuwerten. Artikel können nur zum aktuellen Produkt-Preis gutgeschrieben werden. Ware, die nicht mehr im Programm ist, kann nicht mehr zurückgenommen werden. Fremd- und Altware wird kostenfrei entsorgt. Die Zusendung der Artikel an uns erfolgt zu Lasten des Käufers. Unfrei zugesandte Artikel können nicht angenommen werden. Die Ware muss einwandfrei verpackt sein. Es wird nur die Ware gutgeschrieben, die tatsächlich vorhanden ist. Eine Rücknahme von verschmutzter, beklebter oder beschädigter Ware zur Wandlung ist nicht möglich – es können nur wiederverkäufliche Artikel retourniert werden. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind: Sonderbestellungen, Aktionsware, Speicherkarten, Apple MFI- Produkte. Wandlungs- und defekte Artikel müssen getrennt verpackt und entsprechend gekennzeichnet sein. Bezüglich der Warenwandlung erklärt sich der Händler damit einverstanden, dass die Warenwandlung mögliche vertragliche Vereinbarungen überlagert.
9. Verpackung der Artikel:
Wir liefern in Industrie-Verpackungen kostenfrei oder in Mehrweg-Blistern à € 0,25/Stck.
10. Schlussbestimmungen:
a) Erfüllungsort für den gesamten Vertragsinhalt in Alfeld (Leine).
b) Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Alfeld (Leine) ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
c) Daten des Käufers werden im Sinne des Datenschutzgesetzes bearbeitet.
d) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechtes (CISG) ist ausgeschlossen.
e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Regelung gilt das Gesetz.
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